Das Land hat zur Kritik am neuen Rettungsdienstgesetz Stellung bezogen. Zuvor hat die privatrechtliche Björn Steiger Stiftung Kritik im Hinblick auf die Neugestaltung und mögliche Auswirkungen auf die rettungsdienstliche Versorgung geübt.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13