Hamburg (ots) – Am Dienstag gegen 6:30 Uhr machte sich ein 17-jähriger deutscher Staatsangehöriger auf den Weg von Hamburg nach Stuttgart. Seinen Trolley legte er bei der Luftsicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13