Das Land hat das „Energiekonzept für Baden-Württemberg“ vorgestellt. Im Mittelpunkt der strategischen Ausrichtung der Energiepolitik stehen Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13