Gemeinsamer Antrag kann jetzt digital beantragt und verwaltet werden

Der Gemeinsame Antrag kann jetzt mithilfe der App „profil (bw)“ digital beantragt und verwaltet werden. Dies trägt zur Entlastung der Landwirte in Baden-Württemberg bei.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13