Der Gemeinsame Antrag kann jetzt mithilfe der App „profil (bw)“ digital beantragt und verwaltet werden. Dies trägt zur Entlastung der Landwirte in Baden-Württemberg bei.
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13