Geplante Erhaltungsmaßnahmen müssen verschoben werden

Um die Hochwasserschäden mit rund 50 Millionen Euro an Landesstraßen zu beheben, müssen einige Erhaltungsmaßnahmen aus dem Sanierungsprogramm 2024 verschoben werden.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13