Stuttgart (ots) – Am Montagabend brannte es im Stuttgarter Osten auf einem Balkon im vierten Obergeschoss eines fünfstöckigen Gebäudes. Nachdem der Wohnungsbesitzer hörte, wie sein Fahrrad-Akku das Knistern anfing, verbrachte er diesen schnell … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13