Das Jahressteuergesetz 2024 sorgt für Unsicherheiten beim Musikunterricht, der bisher umsatzsteuerbefreit war. Deshalb fordert das Land eine Klarstellung des Bundes.
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13