Das Land gibt klarstellende Hinweise zum Nachweis der Kennarten des extensiven Grünlandes und der Kulturartenerkennung beim Gemeinsamen Antrag. Antragstellende in der Landwirtschaft müssen bis zum 22. September 2024 die erforderlichen Nachweise einreichen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13