Der Stuttgarter Flughafentunnel bleibt vorerst für den Autoverkehr offen. Hauptgrund für den Entschluss ist die zeitliche Kollision des angedachten Tunnelumbaus für den Radverkehr mit der betriebstechnischen Sanierung.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13