Waffen und Messer künftig im öffentlichen Personennahverkehr verboten

Mit einer neuen Verordnung will das Land künftig Waffen und Messer im öffentlichen Personennahverkehr verbieten.

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13