Erfolgsprogramm „Wohnen im Denkmal“ wird neu aufgelegt

Für die Neuauflage des erfolgreichen Sonderprogramms „Wohnen im Kulturdenkmal“ stellt das Land insgesamt eine Million Euro bereit. Förderanträge können bis zum 30. Juni 2025 gestellt werden.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13