Die Auszahlung der EU-Frostbeihilfen wurde in Baden-Württemberg abgeschlossen. Die EU-Frostbeihilfe sowie der Abschluss einer Mehrgefahrenversicherung sind wichtige Instrumente, um Ertragsverluste durch Wetterextreme abzufedern.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13