Mit dem Fortsetzung des Städtebauförderprogramms legt das Land die Grundlagen für eine widerstandsfähige Fortentwicklung der Städte und Gemeinden. Interessierte Kommunen können sich bis zum 6. Oktober 2025 bewerben.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13