Städtebauförderprogramm 2026 startet

Mit dem Fortsetzung des Städtebauförderprogramms legt das Land die Grundlagen für eine widerstandsfähige Fortentwicklung der Städte und Gemeinden. Interessierte Kommunen können sich bis zum 6. Oktober 2025 bewerben.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13