
Künftig werden in den neuen Bewohnerparkgebieten Ost (O7 und Erweiterung O4), Bad Cannstatt (Ca9) und Vaihingen (V2 und V3) alle vorhandenen Parkplätze im öffentlichen Straßenraum gebührenpflichtig sein. Die betroffenen Anwohner sowie Gewerbetreibende können nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises oder einer Ausnahmegenehmigung ohne Parkschein parken.
Parkraum ist in vielen Stadtbezirken Stuttgarts knapp, deshalb werden Autos häufig auf Gehwegen, im Halte- oder Parkverbot abgestellt. Das ist problematisch für Fußgänger, wenn sie auf die Fahrbahn ausweichen müssen oder durch falsch parkende Fahrzeuge beim Queren der Straße übersehen werden. Auto- und Fahrradfahrenden wird die Sicht in Einmündungen oder Kurven versperrt, Rettungsdienste, insbesondere Feuerwehrfahrzeuge, werden beim Abbiegen behindert. Vor allem die schwächsten Verkehrsteilnehmenden wie Kinder, Ältere und mobilitätseingeschränkte Personen werden durch Falschparker gefährdet.
Parksuchverkehr verursacht außerdem unnötig Lärm und Abgase. Daher gehört das Parkraummanagement zu einem Bündel an Maßnahmen im Klimamobilitätsplan der Landeshauptstadt Stuttgart, um den öffentlichen Straßenraum effizienter für Klimaschutz, Klimaanpassung und nachhaltige Mobilität zu gestalten. Nachdem sich das Parkraummanagement in vielen Stadtbezirken bewährt hat, werden diese Parkregeln nun nach und nach auf weitere Gebiete übertragen, soweit dort nachweislich ein besonders hoher Parkdruck besteht.
Grundsätzlich werden die Standorte der Parkautomaten in den neuen Teilgebieten so gewählt, dass diese bevorzugt im „Windschatten“ bestehender Möblierung wie Schaltschränke oder Beleuchtungsmasten aufgestellt werden, oder dort, wo die Gehwegbreiten es ohnehin zulassen. An wenigen Standorten, an denen beides nicht gegeben ist, werden für die Parkautomaten sogenannte Gehwegnasen hergestellt. Das kontaktlose Bezahlen mit Girokarte oder Kreditkarte ist an den Parkautomaten möglich.