Wichtige Anpassungen bei FAKT II für Antragsjahr 2026

Das erfolgreiche Förderantragsverfahren FAKT II soll zum Antragsjahr 2026 erweitert werden. Dies betrifft die Förderung kleiner Strukturen und die Bewirtschaftung von Weinbausteillagen.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13