Frist für Gemeinsamen Antrag 2025 endet am 15. Mai

Die Frist für die Einreichung des Gemeinsamen Antrags endet am 15. Mai 2025. Bei verspäteten Einreichungen drohen Kürzungen oder Ablehnungen der Beihilfen.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13