Mit den neuen Angeboten „Wohnflächenbonus BW“ und „kommunale Konzeptvergabe“ hilft das Land den Städten und Gemeinden künftig noch zielgerichteter beim Schaffen von bezahlbarem Wohnraum.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13