Das Land stellt 2025 den Kommunen rund 247,52 Millionen Euro für 307 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen bereit. Im Zuge der geförderten Maßnahmen sollen knapp 24.000 neue Wohnungen entstehen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13