Mietpreisbremse wird um ein halbes Jahr verlängert

Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg soll bis zum Jahresende 2025 verlängert werden. Die Verlängerung soll nahtlos an die Geltungsdauer der bisherigen Verordnung anknüpfen.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13