Aalen (ots) – Im Laufe der Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass es sich bei dem Verstorbenen um einen 27- jährigen Mann aus dem Raum Stuttgart handelt. Nach aktuellem Kenntnisstand liegen keine Anhaltspunkte für ein Gewaltverbrechen vor. … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13