Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots) – Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle am Dienstagnachmittag(20.05.2025) aus Pristina (Republik Kosovo) wurde ein 48-jähriger kosovarischer Fluggast festgestellt, dessen Aufenthaltstitel … Lesen Sie hier weiter…
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart, übermittelt durch news aktuell
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13