Mit der Zustimmung zum weiterentwickelten Aktionsplan für Akzeptanz und gleiche Rechte verpflichtet sich das Land, weiterhin aktiv gegen Diskriminierung von LSBTIQ*-Menschen vorzugehen.
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13