Im stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim wurden an zwei Fässern mit schwach radioaktiven Abfällen Roststellen mit einer wanddurchdringenden Korrosion festgestellt. Für Mensch und Umwelt bestand keine Gefahr.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13