Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen fordern das „Once-Only-Prinzip“ auch im Nachlass- und Grundbuchverfahren. Ein automatisierter Datenabruf und effizienter Datenaustausch würde Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden entlasten.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13