Die Schulen in Baden-Württemberg sollen künftig selbst verbindlich regeln, wie, wann und ob mobile Endgeräte auf dem Schulgelände genutzt werden dürfen. Das Kabinett hat dafür eine neue gesetzliche Grundlage auf den Weg gebracht.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13