Der kleine Fahrplanwechsel bringt gezielte Verbesserungen für Pendelnde sowie Schülerinnen und Schüler. Seit 2013 haben die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs jährlich die Möglichkeit, Änderungswünsche zum Fahrplan an das Land zu melden.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13