Das Land hat beschlossen, die geltende Mietpreisbremse für alle 89 Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern.
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13