Kartenverkauf für den Herbstflohmarkt beginnt am 1. Juli

Die Platzkarten können ausnahmslos ab diesem Zeitpunkt beim Easy Ticket Service unter Telefon 2 555 555,  www.easyticket.de (Öffnet in einem neuen Tab) sowie an den Easy Ticket Service-Vorverkaufsstellen, Neckarwiesenstraße 5 und Liederhalle, erworben werden.

Pro Person können maximal sechs Frontmeter gemietet werden. Reihenwünschen können berücksichtigt werden, Einzelplatzwünsche sind nicht möglich. Die Platzzuweisung erfolgt am Veranstaltungstag von 6 bis 8 Uhr durch Mitarbeiter der Märkte Stuttgart GmbH.

Ausschließlich für Schülerinnen und Schüler der Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien (keine Studierenden) können Karten bis zu vier Frontmeter erworben werden. Ein gültiger Schülerausweis ist am Veranstaltungstag der Aufsicht vorzulegen. Wird der Verkaufsplatz beim Flohmarkt nicht vom Schüler selbst belegt, verlieren die Karten ersatzlos ihre Gültigkeit. Eine Vertretung durch Erwachsene durch Aufzahlung ist ausgeschlossen. Eine Teilnahme am Flohmarkt ohne Platzkarten ist nicht möglich. Die Durchführungsbestimmungen werden beim Erwerb der Platzkarten als Anlage ausgegeben.

Der Herbstflohmarkt findet am Sonntag, 21. September, auf den Plätzen Marktplatz, Karlsplatz, Schillerplatz sowie auf der Sporer Straße bis Breuninger, Planie, Kirchstraße und der Dorotheenstraße entlang des Alten Schlosses statt. Die Verkaufszeiten sind von 11 bis 18 Uhr. Zum Verkauf dürfen antiquarische, gebrauchte und selbstgefertigte kunsthandwerkliche Artikel und Gegenstände, Sammlerstücke und Handarbeiten angeboten werden.

Nicht zugelassen sind:

  • Lebensmittel und Getränke aller Art
  • Artikel des Wochenmarktverkehrs (Blumen, Pflanzen etc.)
  • Kraftfahrzeuge und Kfz-Teile
  • Gift-, Arznei- und Rauschmittel
  • Schusswaffen und Munition jeglicher Art
  • Hieb- und Stoßwaffen
  • pyrotechnische Artikel
  • Neuware

Verarbeitete Gegenstände, welche aus oder mit Teilen von geschützten Tieren gefertigt wurden, sind verboten (Gegenstände aus Elfenbein und Reptilienleder, aber auch ganze ausgestopfte einheimische Tiere, Gegenstände mit Schildpatt oder auch Fell).

Bei Fragen oder Unklarheiten diesbezüglich wenden Sie sich bitte an nachfolgenden Kontakt: Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Gaisburgstraße 4, 70182 Stuttgart, Stephan Griese, Telefon 216-88684, E-Mail  stephan.griesestuttgartde

Pavillons mit einer Tiefe von drei Metern sind ebenfalls nicht zugelassen.

Quelle: Stadt Stuttgart