Das Kabinett hat beschlossen, die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. Sie gilt in Baden-Württemberg in 89 Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13