Stadt begrüßt Änderung am Allgemeinen Eisenbahngesetz

Mit der Zustimmung zum gemeinsamen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD hat sich die Mehrheit der Abgeordneten für einen Kompromiss entschieden, der die Realisierung des Stadtentwicklungsprojekts Stuttgart Rosenstein ermöglicht.

Die neue Regelung zu § 23 AEG und die Debatte im Bundestag zeigen, wie wichtig die städtebauliche Entwicklung in den Zentren deutscher Städte ist. Ziel ist es, nicht mehr benötigte Bahnflächen für dringend benötigten Wohnungsbau nutzbar zu machen. Ausgemusterte Gleisflächen sollen der Entwicklung im Inneren von Städten und Gemeinden nicht länger entgegenstehen.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper: „Die Entscheidung des Bundestags löst bei uns Freude und Erleichterung aus. Sie macht das Zukunfts- und Jahrhundertprojekt Stuttgart Rosenstein möglich – mit bis zu 5.700 Wohnungen für rund 10.000 Menschen auf einem 85 Hektar großen Areal in unmittelbarer Innenstadtnähe. Damit ist der Bundestag zu der ersehnten und überfälligen Einsicht ins Sinnvolle und Notwendige gelangt. Rechtlich bedeutet dies, dass nach der Änderung von § 23 AEG geprüft wird, ob sich die Kommunalverfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Stuttgart aufgrund der Änderung erledigt hat. Die nicht ausgesetzten Planungen für das Städtebauprojekt können jetzt mit voller Kraft vorangetrieben werden.“

Für Stuttgart ist der Bundestagsbeschluss ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Realisierung von bis zu 5.700 Wohnungen für rund 10.000 Menschen. Die Planungen für Stuttgart Rosenstein wurden im Jahr 2023 mit dem Sonderpreis „Klimaanpassung gestalten“ beim Deutschen Städtebaupreis bedacht.

Der Gesetzesentwurf muss noch den Bundesrat passieren. Die Landeshauptstadt Stuttgart geht davon aus, dass dieser dem Beschluss zustimmen wird. 

Quelle: Stadt Stuttgart