
Der Wassermangel bedroht seltene Tier- und Pflanzenarten wie den bundesweit stark gefährdeten Steinkrebs. Nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist die Art europaweit geschützt. Unter dem Wassermangel leidet auch die Selbstreinigungskraft der Bäche.
Sobald kritische Wasserstände für Tiere und Pflanzen erreicht sind, kontrolliert die Wasserbehörde verstärkt, ob unerlaubt Wasser entnommen wird. Dies verschärft die Situation und kann dazu führen, dass Gewässer streckenweise oder ganz trockenfallen. Auf den Lebensraum angewiesene Organismen wie Fische, Krebse und andere Kleinlebewesen sterben dadurch ab. Die Wasserbehörde des Amts für Umweltschutz weist darauf hin, dass Wasserentnahmen, die über das Schöpfen mit Gefäßen in geringen Mengen – dem sogenannten Gemeingebrauch – hinausgehen, einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedürfen. Der Einsatz mobiler Pumpen, aber auch das Aufstauen oder Absenken der Gewässer zur Wasserentnahme ist nicht zulässig.
Die Wasserbehörde appelliert an das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen, in Niedrigwassersituationen den Gewässern nicht zusätzlich Wasser zu entnehmen. Unerlaubte Wasserentnahmen können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.