Mit der Aktualisierung des Landesnichtraucherschutzgesetzes will das Land den Gesundheitsschutz aller Menschen in Baden-Württemberg verbessern. Gerade Kinder, Jugendliche und besonders schutzbedürftige Gruppen sollen besser geschützt werden.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13