Im stillgelegten Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block I, wurde bei einer wiederkehrenden Prüfung festgestellt, dass eine Brandschutzklappe nicht schließt. Für Mensch und Umwelt bestand keine Gefahr.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13