Minister Peter Hauk sieht in der Fristverschiebung für die Kennzeichnungspflicht der Lebensmittel mit der Tierhaltungsform auf den 1. März 2026 nur einen sehr kleinen Schritt in die richtige Richtung.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13