
Dazu gehören alle Arten von Schildern, Plakaten, Leuchtreklamen und weiteren werbenden Elementen. Unternehmen und Gewerbetreibende innerhalb des Cityrings sind deshalb eingeladen, die zukünftigen Inhalte und Regelungen der Werbesatzung mitzugestalten.
Klaus Volkmer, Leiter des Sachgebiets Stadtgestaltung im Amt für Stadtplanung und Wohnen, erklärt: „Besonders im Umfeld von Kulturdenkmalen ist ein rücksichtsvoller Umgang mit Werbung erforderlich. Unser Ziel ist es, Leuchtwerbung, großflächige Plakatierung und digitale Displays so zu regulieren, dass sie sich in das Stadtbild einfügen.“
Innerhalb des Cityrings soll es zukünftig ein einheitliches Regelwerk geben, das analoge wie digitale oder bewegte Werbeanlagen in ihrer Form, Größe und Farbgebung regelt. Die Werbesatzung will das Erscheinungsbild der Innenstadt so verbessern und damit die Attraktivität und die Aufenthaltsqualität für Besucherinnen und Besucher steigern. Werbeanlagen sollen das Stadtbild nicht stören oder dominieren, sondern durch Art, Vielfalt und Form einen positiven Beitrag zum Stadtbild leisten.
Im Laufe des Projekts sind noch ein weiterer Workshop und ein Informationsabend im Herbst vorgesehen, bei denen sich die Beteiligten aktiv einbringen können. Eingeladen sind alle Gewerbetreibende, deren Betriebssitz innerhalb des geplanten Geltungsbereichs der Satzung, also innerhalb des Cityrings, liegt. Anmeldung sowie weitere Informationen sind unter https://www.stuttgart.de/Werbesatzung-Innenstadt zu finden.