Der Ministerrat bringt das neue Gaststättengesetz in den Landtag ein. Die Novellierung steht ganz im Zeichen des Bürokratieabbaus. Kernelement ist die Ersetzung des Erlaubnisverfahrens durch ein einfaches Anzeigeverfahren.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13