Der Ministerrat hat ein neues Gaststättengesetz in den Landtag eingebracht. Kernelement der Novellierung ist die Abschaffung des Erlaubnisverfahrens, das durch ein einfaches Anzeigeverfahren ersetzt wird.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13