Jetzt für „Spitze auf dem Land!“ bewerben

Innovative Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können sich bis 31. August 2025 für das Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ bewerben.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13