Neuer Bebauungsplan für Weißenburgpark soll historische Anlage und Teehaus-Pavillon mit Gastronomie sichern

Zuvor hatte bereits der Bezirksbeirat Stuttgart-Süd dem Vorhaben, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, einstimmig zugestimmt. Seit der Bundesgartenschau 1961 ist der Park öffentlich zugänglich. Der noch geltende baurechtliche Rahmen für die historische Gartenanlage an einem der beliebtesten Aussichtspunkte Stuttgarts datiert von 1968 und setzt dort die ganze Parkfläche als öffentliche Grünanlage fest. Das „Teehaus“, ein neoklassizistischer Pavillon von 1913 der
früheren Villa Weißenburg, war baurechtlich genehmigt, damals aber planungsrechtlich nicht explizit abgesichert worden.

Das will die Landeshauptstadt nachholen. Dem Teehaus als ein Inbegriff der Ausflugskultur im innerstädtischen Grünen mit weitem Panoramablick über den Talkessel misst die Verwaltung herausragende Bedeutung zu. Für die Sicherung der Gebäude mit ihrer etablierten Nutzung sprechen der Erhalt der Baukultur, die Denkmalpflege und der große Wert für die Freizeit und Erholung der Stadtbevölkerung, betont das Referat für Städtebau, Wohnen und Umwelt.

Quelle: Stadt Stuttgart