Freigabe von Schulhöfen und Kleinspielfeldern öffentlicher Schulen zum Spielen in den Schulferien

Aufgrund von Ferienbetreuung und Lernbrücken können die Nutzungszeiten gegebenenfalls eingeschränkt sein. Die  Rasenspielfelder bleiben von der Freigabe grundsätzlich ausgeschlossen. Schulgebäude und Schulgärten sowie sonstige nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten werden.

Für die Einhaltung der Regeln sind Eltern und Aufsichtspersonen verantwortlich. Von der Stadt Stuttgart werden keine Aufsichtspersonen gestellt. Eine Haftung für Unfälle und Schäden wird mit der Freigabe nicht übernommen. Nutzer der Schulanlagen und gegebenenfalls Aufsichtspflichtige sind für Schäden ersatzpflichtig. Die Schulhausmeisterinnen und -hausmeister sind berechtigt und verpflichtet einzuschreiten, wenn Regeln verletzt werden.

Quelle: Stadt Stuttgart