
Die Neuerung soll Manipulationen vermeiden und Prozesse beschleunigen. Die digitale Erfassung der Lichtbilder ermöglicht zudem eine präzisere Gesichtserkennung. Gleichzeitig soll der Ablauf für Bürgerinnen und Bürger durch die direkte elektronische Übermittlung der Fotos vereinfacht werden. Die Regelung stellt einen wichtigen Schritt in der Modernisierung des Ausweiswesens dar und trägt zu einer erhöhten Sicherheit und einem effizienteren Verwaltungsprozess bei.
Es gibt zwei Möglichkeiten, das digitale Passfoto an die Behörde zu übermitteln. Zum einen bieten viele Fotografen und die Drogeriemarktkette DM den Service an. Die Fotos werden den Bürgerbüros oder der Ausländerbehörde über einen gesicherten elektronischen Weg zur Verfügung gestellt. Zertifizierte Fotostudios in der Nähe sind unter www.alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ (Öffnet in einem neuen Tab) und unter https://dm.de/filialfinder (Öffnet in einem neuen Tab) zu finden.
Zudem wurden die Ausländerbehörde und einige Bürgerbüros der Stadt Stuttgart mit Terminals für die direkte Aufnahme der Fotos ausgestattet. Die Ausstattung weiterer Bürgerbüros mit Terminals erfolgt sukzessive. Informationen zu den Bürgerbüros, die über ein Terminal verfügen, sind unter www.stuttgart.de/buergerbueros (Öffnet in einem neuen Tab) zu finden.
Wird das Lichtbild für ein Ausweisdokument oder einen elektronischen Aufenthaltstitel in der Behörde angefertigt, kostet das seit dem 1. Mai eine bundeseinheitliche Gebühr von sechs Euro. Die Preise bei Fotografen und anderen Anbietern können hiervon abweichen.
Selbst erstellte und ausgedruckte, aber auch digitale Fotos auf eigenen Speichermedien können nicht verwendet werden. Die Passfotos müssen weiterhin den biometrischen Anforderungen entsprechen. Von der Neuregelung ausgenommen ist der Führerschein – hier ist weiterhin ein Papierfoto erforderlich, da der Gesetzgeber bisher kein digitales Foto vorgesehen hat.