Frankfurt (ots) – (ha) Wegen des Verdachts des Bandendiebstahls, des Wohnungseinbruchsdiebstahls und der Begehung von Raubdelikten ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und eine auf die Bekämpfung von Eigentumsdelikten spezialisierte … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13