Stuttgarter Gemeinderat bringt die Ganztagsbetreuung an den Grundschulen auf den Weg

Der Anspruch ist im VIII. Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe) geregelt und richtet sich an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Mit Beschluss durch den Gemeinderat am 31. Juli wurde die Federführung auf das Schulverwaltungsamt übertragen, das in Stuttgart traditionell die Ganztagangebote für Schulkinder verantwortet. Das Schulverwaltungsamt bereitet aktuell die Umsetzung des Rechtsanspruchs vor und kann auf Grundlage der beschlossenen Gemeinderatsvorlage die begonnenen Planungen gemeinsam mit den Beteiligten nun weiter konkretisieren.

Im Bereich der Grundschulen ist die Stadt mit den Angeboten der Ganztagsgrundschulen, Grundschulen mit Schülerhaus sowie dem Angebot der „Verlässlichen Grundschule“ gut aufgestellt, was den künftigen Rechtsanspruch betrifft. Der Schwerpunkt des Schulverwaltungsamts liegt daher aktuell auf der Weiterentwicklung ganztägiger Angebote für die Grundstufe an den öffentlichen SBBZ. Hier besteht noch erheblicher Ausbaubedarf, um den Rechtsanspruch gemäß GaFöG erfüllen zu können. Dies gilt sowohl für die Schul- als auch für die Ferienzeiten.

Für den Ganztag an den SBBZ mit den Förderschwerpunkten ESENT, GENT, Hören, KMENT und Sprache sind Trägerschaften durch Träger der Jugend- und Behindertenhilfe geplant. An den meisten Standorten kann hierbei mit bewährten Trägern kooperiert werden, die bereits langjährig an der Schule tätig sind. Bei Bedarf könnten als Teil des Trägermodells auch weitere Kooperationspartner und Bildungsorte eingebunden werden, etwa für die Ferienbetreuung.

Quelle: Stadt Stuttgart