
„Mit diesem wichtigen Baustein ergänzen wir die bereits gut aufgestellte Notübernachtung in Stuttgart“, betont Dr. Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin für Soziales, Gesundheit und Integration.
Das Angebot richtet sich an minderjährige Kinder und Jugendliche sowie deren Familien, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Sie können daher nicht in den regulären Sozialunterkünften untergebracht werden. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist, wie alle Städte in Baden-Württemberg, dazu verpflichtet, allen unfreiwillig obdachlosen Menschen eine Notunterkunft bereitzustellen – speziell im Winter zum Schutz vor dem Erfrieren. Das Recht der Menschen auf diese Notunterbringung lässt sich aus dem Grundgesetz ableiten. Bei Obdachlosigkeit sind unter anderem die Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit gefährdet. Auch Dr. Clemens Maier, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, unterstreicht die Notwendigkeit dieses Angebots.
Für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ist eine individuelle Ansprache und Zuwendung von großer Bedeutung. Deshalb wird das niedrigschwellige, pädagogisch fundierte Angebot, das spielerische und kreative Elemente mit Lerneinheiten verbindet, in der zentralen Notübernachtung fortgeführt werden. Die Aufgabe der zentralen Notübernachtung nehmen das Amt für Soziales und Teilhabe sowie das Amt für öffentliche Ordnung gemeinsam wahr – in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.