Korrekturmöglichkeiten bei Gemeinsamem Antrag 2025 nutzen

Das Land weist daraufhin, die Korrekturmöglichkeiten beim Gemeinsamem Antrag 2025 zu nutzen. Antragsteller können ihre Antragsdaten bis einschließlich 30. September 2025 anpassen.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13