Das Land weist daraufhin, die Korrekturmöglichkeiten beim Gemeinsamem Antrag 2025 zu nutzen. Antragsteller können ihre Antragsdaten bis einschließlich 30. September 2025 anpassen.
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13