Stuttgart (ots) – – Bei Eintreffen der Feuerwehr brannte ein Balkon im zweiten Obergeschoss – Das Feuer hatte sich bereits ins angrenzende Wohnzimmers ausgebreitet und drohte auf das Dach überzugreifen – Die Bewohner hatten zum Eintreffen der … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13