Stuttgart (ots) – In der Nacht von Donnerstag auf Freitag (08.08.2025) verstieß ein 33-Jähriger am Hauptbahnhof Stuttgart gegen die Hausordnung der DB AG und kam den Anweisungen des Sicherheitsdienstes nicht nach. Im Rahmen des anschließenden … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13