Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Sie wollen prüfen lassen, ob die Mindestmengen- und Personalvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses rechtmäßig sind.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13