
Die Piktogrammkette ersetzt den bisherigen Schutzstreifen auf der Rottweiler Straße. Da Radfahrende infolge des Schutzstreifens gezwungen waren, sehr weit rechts am Fahrbahnrand zu fahren, wurden sie häufig von Autos unzulässig überholt. Wegen der geringen Fahrbahnbreite der Rottweiler Straße konnte der beim Überholen vorgeschriebene Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden.
Die neuen Markierungen mit Radpiktogrammen in der Fahrbahnmitte dienen daher der Verkehrssicherheit des Radverkehrs. Sie zeigen klar, dass Radfahrende die gesamte Fahrbahnbreite nutzen dürfen. Damit soll die Verkehrssicherheit erhöht und deutlich gemacht werden, dass Überholen in diesem Abschnitt nicht zulässig ist.
Die neue Regelung geht auf zwei Erlasse des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg zurück. Hintergrund ist, dass Piktogrammketten an manchen Örtlichkeiten oft die einzige Möglichkeit darstellen, den Radverkehr sichtbar und sicher im bestehenden Straßenraum zu führen – so auch in der Rottweiler Straße.