Opferschutz durch neue Verträge zur Spurensicherung gestärkt

Das Land baut das Angebot zur verfahrensunabhängigen Spurensicherung weiter aus. Gewaltbetroffene können so Beweise anonym sichern lassen, ohne sofort eine Anzeige erstatten zu müssen.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13